Hier finden Sie eine detalierte Beschreibung unsere Dienstleistungen:
Wir übernehmen die laufende Buchhaltung Ihres Unternehmens und sorgen dafür, dass alle Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß erfasst und verbucht werden.
Wir erstellen für Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter und sorgen dafür, dass alle relevanten Abgaben und Steuern korrekt abgeführt werden.
Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG
Auszug aus dem Gesetzestext:
§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Das Verbot des § 5 gilt nicht für
1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung
3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.
Wir erstelle für Sie den Jahresabschluss und sorge dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden..
Wir Erstellung Ihrer Steuererklärungen und sorgen dafür, dass alle relevanten Steuervorschriften berücksichtigt werden.
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Finanzen und Buchhaltung zur Verfügung und berate Sie individuell und kompetent.